Was Eigentümer, Käufer und Mieter beachten müssen
Ab wann gilt der Energiepass?
Bei Neubauten gibt es den Energieausweis schon seit 2002. Ab dem Jahr 2008 wird der Pass nunmehr schrittweise auch auf bereits bestehende Gebäude ausgedehnt - zunächst erst einmal für Wohngebäude ab dem Baujahr 1965 oder früher. Ein halbes Jahr später soll der Energiepass dann für alle Gebäude gelten. Dieser Ausweis bezieht sich übrigens nur auf ganze Gebäude, nicht jedoch auf einzelne Wohnungen in Gebäuden.
Wann muss der neue Ausweis vorgelegt werden?
Wenn ein Gebäude neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet wird, muss ein Ausweis ausgestellt werden. Eigentümer und Käufer eines Neubaus erhalten ihn in der Regel von ihrem Architekten oder Bauträger. Miet- oder Kaufinteressenten eines Altbaus können den Ausweis im Zuge einer Wohnungsbesichtigung verlangen. Sie müssen hier aber selbst aktiv werden. Der Vermieter oder Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet. Der Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.
Welche Angaben enthält der Pass?
Der Pass mit einer rot-grünen Skala umfasst einen Energiebedarf von null bis 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Ganz im grünen Bereich befindet sich der Standard eines Passivhauses. Bei einem solchen Passivhaus handelt es sich um ein Gebäude, das keine Heizanlage im herkömmlichen Sinne benötigt, weil es gut isoliert ist. Für den roten Bereich steht ein nicht modernisiertes Haus. Der Pass enthält ferner Modernisierungsempfehlungen, wenn in dem Gebäude Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz möglich sind.
Gibt es verschiedene Typen von Energieausweisen?
Es gibt zwei Sorten: Bei Neubauten oder für Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden und die weniger als fünf Wohnungen haben, gilt der so genannte Bedarfsausweis. Dabei errechnen Experten den Energiebedarf anhand der Gebäudedaten wie Ausmaß, Qualität der Außenbauteile oder Art der Heizungsanlage. Dieser Ausweis dürfte den Eigentümer nach Schätzungen der Bundesregierung zwischen 80 und 120 Euro kosten. Ist dazu eine Ortsbesichtigung durch einen Fachmann notwendig, wird der Ausweis entsprechend teurer. Für alle anderen Altbauten ist auch ein sogenannter Verbrauchspass völlig ausreichend. Dabei wird der Energiebedarf anhand des Bedarfs der vorherigen Mieter oder Eigentümer berechnet. Der Verbrauchspass ist ungenauer und kostet auch nur zwischen 60 und 80 Euro.
Wer darf Energiepässe ausstellen?
Die neuen Energiepässe für Altbauten dürfen von privaten Anbietern ausgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Handwerker, Bauingenieure, Schornsteinfeger, Architekten oder Bautechniker. Der genaue Preis für einen Energiepass wird von den privaten Ausstellern je nach Aufwand festgelegt.