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Harry Zimbelmann Harry Zimbelmann

- Technischer Zeichner
- Berufserfahrung seit 1992
- Im Unternehmen seit 1999
- Arbeitsvorbereitung und EDV

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Donnerstag, den 5. Februar 2009

das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt fest, dass Neubauten mit Bauantragsstellung ab Januar 2009 ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das bedeutet: Der Einsatz von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie oder Umweltwärme wird bei Neubauten Pflicht.

Gute Zeiten für Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland

Freitag, den 4. Juli 2008

Mit der Verabschiedung der Gesetze zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) sind die Weichen für einen Ausbau der gekoppelten Wärme- und Stromgewinnung besser gestellt, als sich die Branche erhofft hatte. Die Neuregelungen sollen dazu führen, dass der Anteil der KWK an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 % verdoppelt wird, wobei das Potenzial sogar noch deutlich über 50 % liegt. Das novellierte KWKG fördert die Kraft-Wärme-Kopplung unter Beibehaltung der Fördersystematik (Zuschläge), aber künftig ohne die bisherigen Restriktionen, wie Leistungswert-Begrenzung im Neubau und Wärmeanschlusswert bei Modernisierung. Für Betreiber sowohl industrieller KWK-Anlagen wie auch privater BHKWs ist insbesondere von Bedeutung, dass auch für selbst genutzten und direkt verkauften Strom künftig der Aufschlag bezahlt werden soll. Kleine BHKWs bis 50 kWel werden ab 01.09.2008 zusätzlich durch Investitionszuschüsse gefördert.

Ökostrom

Montag, den 28. April 2008

Mit der Entscheidung, Ökostrom zu beziehen, kann jeder dazu beitragen, den Atomstromanteil an der Energieversorgung zu senken und den Treibhauseffekt zu reduzieren. Vergleiche zeigen, dass Ökostromtarife oftmals günstiger als die Standard- oder Grundversorgungstarife der lokalen Versorger sind. So können Sie Geld sparen und trotzdem die Umwelt schützen.

Regenerative Energien Teil 6

Donnerstag, den 20. März 2008

Zu den regenerativen Energiequellen zähl auch Geothermie (Erdwärme)

Diese regenerative Energiequelle kann sowohl direkt zum Heizen und Kühlen als auch zur Erzeugung von Strom genutzt werden. Die Nutzung der Erdwärme bietet enorme Potenziale für den Klimaschutz und trägt zur sicheren Energieversorgung bei. Vor dem Hintergrund des EU-Ziels, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen, ist der Ausbau von Erdwärmekraftwerken sicherlich unverzichtbar.

Regenerative Energien Teil 5

Montag, den 3. März 2008

Zu den regenerativen Energiequellen zähl auch Biomasse

Biomasse bezeichnet die Gesamtheit der Masse an organischem Material in einem Ökosystem, das biochemisch synthetisiert wurde. Sie enthält die Masse aller Lebewesen, der abgestorbenen Organismen und die organischen Stoffwechselprodukte. Bei energetisch verwertbarer Biomasse lassen sich zwei Kategorien unterscheiden: auf der einen Seite organische Abfälle von Haushalten, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft, wie z. B. Hausmüll, Klärgas, Tierrestprodukte (Gülle, Mist) oder Holzabfälle; auf der anderen Seite Pflanzen, die ausdrücklich zum Zwecke der Energieerzeugung angebaut werden.

Regenerative Energien Teil 4

Montag, den 28. Januar 2008

Zu den regenerativen Energien zähl auch Sonnenenergie (Solarenergie)

Sonnenenergie oder auch Solarenergie bezeichnet die von der Sonne durch Kernfusion erzeugte Energie. Die Nutzung der Sonnenenergie hat das Potenzial, die herkömmlichen Energiequellen zu ersetzen. In Deutschland liefert die Sonne uns täglich achtzig Mal mehr Energie als wir insgesamt verbrauchen, der weltweite Jahresenergiebedarf könnte bereits durch eine Viertelstunde Sonneneinstrahlung gedeckt werden.

Regenerative Energien Teil 3

Donnerstag, den 20. Dezember 2007

Zu den regenerativen Energien zähl auch Wasserkraft.

Wasserkraft bezeichnet die Strömungsenergie von fließendem Wasser, welche über geeignete Maschinen in mechanische Energie umgesetzt wird. Die Kraft des Wassers wurde in vorindustrieller Zeit bereits zum Antrieb von Mühlen, Säge- und Hammerwerken genutzt, heute dient sie fast ausschließlich zur Erzeugung elektrischer Energie.

Wasserkraft stellt weltweit 16 Prozent der Stromerzeugung und liegt so fast gleichauf mit der Kernkraft und an zweiter Stelle nach der traditionellen Nutzung von Biomasse. Die Technologie ist seit langer Zeit erprobt, zuverlässig und wettbewerbsfähig.

Regenerative Energien Teil 2

Freitag, den 30. November 2007

Zu den regenerativen Energien zähl zum bsp. Windenergie.

Die Windenergie ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Bestandteil des deutschen Energieversorgungssystems geworden. Die Fortentwicklung der Technologie und ein stetes Sinken der Kosten gepaart mit staatlichen Fördermaßnahmen haben dazu geführt, dass die Elektrizitätserzeugung durch Windkraftanlagen in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, besonders angestiegen ist.

Die seit 1995 installierte Windkraftleistung hat sich bis heute verfünffacht. Ende des Jahres 2006 standen laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Deutschland 18.685 Windräder mit einer Leistung von rund 20.600 Megawatt zur Stromerzeugung bereit, insgesamt lag die Stromerzeugung durch Windkraft in 2006 bei 30,5 Milliarden Kilowattstunden (2005: 27,5 Milliarden). Da der Ausbau der Windenergie an Land knapp wird, hat man inzwischen begonnen, die großen Potenziale auf See zu erschließen. Durch den Betrieb von Windparks auf See sollen Eingriffe in die Landschaft und Umwelt minimiert werden.

Regenerative Energien

Montag, den 5. November 2007

“Regenerative” oder “erneuerbare” Energien bezeichnen Energieformen aus nachhaltigen Quellen, die im Zeitablauf unbegrenzt zur Verfügung stehen. Anders als die fossilen Energieträger Öl, Kohle und Gas, die nicht unendlich verfügbar sind und darüber hinaus bei ihrer Verbrennung klimaschädliche Emissionen ausstoßen, sind regenerative Energien nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich

Energiepass ab 2008 Pflicht

Donnerstag, den 27. September 2007

Was Eigentümer, Käufer und Mieter beachten müssen
Ab wann gilt der Energiepass?

Bei Neubauten gibt es den Energieausweis schon seit 2002. Ab dem Jahr 2008 wird der Pass nunmehr schrittweise auch auf bereits bestehende Gebäude ausgedehnt - zunächst erst einmal für Wohngebäude ab dem Baujahr 1965 oder früher. Ein halbes Jahr später soll der Energiepass dann für alle Gebäude gelten. Dieser Ausweis bezieht sich übrigens nur auf ganze Gebäude, nicht jedoch auf einzelne Wohnungen in Gebäuden.

Wann muss der neue Ausweis vorgelegt werden?

Wenn ein Gebäude neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet wird, muss ein Ausweis ausgestellt werden. Eigentümer und Käufer eines Neubaus erhalten ihn in der Regel von ihrem Architekten oder Bauträger. Miet- oder Kaufinteressenten eines Altbaus können den Ausweis im Zuge einer Wohnungsbesichtigung verlangen. Sie müssen hier aber selbst aktiv werden. Der Vermieter oder Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet. Der Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Welche Angaben enthält der Pass?

Der Pass mit einer rot-grünen Skala umfasst einen Energiebedarf von null bis 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Ganz im grünen Bereich befindet sich der Standard eines Passivhauses. Bei einem solchen Passivhaus handelt es sich um ein Gebäude, das keine Heizanlage im herkömmlichen Sinne benötigt, weil es gut isoliert ist. Für den roten Bereich steht ein nicht modernisiertes Haus. Der Pass enthält ferner Modernisierungsempfehlungen, wenn in dem Gebäude Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz möglich sind.

Gibt es verschiedene Typen von Energieausweisen?

Es gibt zwei Sorten: Bei Neubauten oder für Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden und die weniger als fünf Wohnungen haben, gilt der so genannte Bedarfsausweis. Dabei errechnen Experten den Energiebedarf anhand der Gebäudedaten wie Ausmaß, Qualität der Außenbauteile oder Art der Heizungsanlage. Dieser Ausweis dürfte den Eigentümer nach Schätzungen der Bundesregierung zwischen 80 und 120 Euro kosten. Ist dazu eine Ortsbesichtigung durch einen Fachmann notwendig, wird der Ausweis entsprechend teurer. Für alle anderen Altbauten ist auch ein sogenannter Verbrauchspass völlig ausreichend. Dabei wird der Energiebedarf anhand des Bedarfs der vorherigen Mieter oder Eigentümer berechnet. Der Verbrauchspass ist ungenauer und kostet auch nur zwischen 60 und 80 Euro.

Wer darf Energiepässe ausstellen?

Die neuen Energiepässe für Altbauten dürfen von privaten Anbietern ausgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Handwerker, Bauingenieure, Schornsteinfeger, Architekten oder Bautechniker. Der genaue Preis für einen Energiepass wird von den privaten Ausstellern je nach Aufwand festgelegt.