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Günter Mayr Günter Mayr

- Zimmerermeister
- Berufserfahrung seit 1981
- Im Unternehmen seit 2006
- Projektleiter

Saison-Kurzarbeitergeld hat sich bewährt

Sonntag, den 29. März 2009

Nach einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums ist das Saison-Kurzarbeitergeld ein Erfolg. Eine Untersuchung über die Wirkungen des Kurzarbeitergelds habe ergeben, dass sich die neue Winterbauförderung, die seit dem 1. Dezember 2006 gilt, bewährt hat.

Durch verstärkte Beschäftigung in der Wintersaison hätten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Arbeitsplätze behalten können. Den Arbeitgebern sei ihr eingearbeitetes Fachpersonal erhalten geblieben und Entlassungen vermieden worden.
Dem Bericht zufolge belegen die Forschungsergebnisse:
·  Der Beschäftigungsrückgang in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) hat sich mehr als halbiert.
·  Die Arbeitslosigkeit in den Bauberufen ist um 35 Prozent zurückgegangen.
·  Die neue Förderung stößt bei allen Akteuren auf hohe Akzeptanz.
·  Die neue Förderung wird intensiver genutzt als die Vorgängerregelung.
·  Laut Berechnungsmodell sind in der Förderperiode 2006/2007 156.000 Personen weniger arbeitslos geworden.
·  Die Arbeitslosenversicherung ist in der Förderperiode 2006/2007 um 321 Millionen Euro entlastet worden.
Für Baubranchen, die im Winter von Auftragseinbrüchen betroffen oder von Witterungsbedingungen abhängig sind, sei das Saison-Kurzarbeitergeld-Fördersystem damit ein geeignetes Instrument zur Überbrückung von Arbeitsausfällen in den Wintermonaten.
Das Saison-Kurzarbeitergeld wurde mit dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung mit Wirkung zum 1. Dezember 2006 eingeführt und ersetzt die bis dahin gültige Winterbauförderung. Es unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei ihren Bemühungen, die Beschäftigungsverhältnisse trotz Arbeitsausfällen in den Wintermonaten Dezember bis März aufrechtzuerhalten.

 

Atelier-Flair unter dem Dach

Sonntag, den 18. Januar 2009

Azuro, das revolutionäre Panorama-Dachfenster von Roto eröffnet mit
seinem beeindruckenden XXL-Format von 2,60 x 1,70 m völlig neue
Perspektiven.
·         Eine Dachschräge als Wintergarten?
·         Ein Vollbad unter dem Sternenhimmel?
Warum eigentlich nicht?
Azuro lässt Ihnen alle Freiheiten. Auf Knopfdruck gleiten die großzügigen
Flügel zur Seite und geben die gesamte Fensterfläche frei.
Innerhalb weniger Sekunden verwandelt sich damit beispielsweise ein Badezimmer
in ein Erste-Klasse-Sonnendeck. Licht und Weite als vorherrschende Prinzipien
der Raumgestaltung:
Erleben Sie den Beginn eines neuen Wohn- und Lebensgefühls.
Besser durchdacht
Synthese von Form und Funktion:
Dank der patentierten Schiebetechnik verschwinden die Fensterflügel
bei der Öffnung elegant zwischen Dach und Sparren – und
damit aus Ihrem Blickfeld. Das spart Platz und schenkt maximale Bewegungsfreiheit.
Zum bequemen Reinigen und Fensterputzen lassen
sich die Flügel einzeln aushängen.
Innen setzt der Holzrahmen in weiß klare Akzente.

Verspachtelung von Gipskartonplatten

Sonntag, den 9. November 2008

Q4 - Qualitätsstufe 4

ist durch eine Vollflächenspachtelung oder ein Abstucken der gesamten Oberfläche darstellbar, um höchste Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche zu erfüllen. Im Unterschied zur Sonderverspachtelung (Q3) wird dabei die gesamte Kartonoberfläche mit einer durchgehenden Spachtel/Putzschicht abgedeckt. Qualitätsstufe 4 umfasst also die Standardverspachtelung (Q2) und ein breites Ausspachteln der Fuge sowie ein vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit einem dafür geeigneten Material (Schichtdicke min. 1 mm). Solche Oberflächen können geeignet sein für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, Lasuren oder Anstriche/Beschichtungen bis zu mittlerem Glanz oder Stuccolustro oder andere hochwertige Glätttechniken. Diese Oberflächenbehandlung minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen der Plattenoberfläche und Fugen.

Unerwünschte Effekte durch Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht) werden weitgehend vermieden. 

Spachteln von Gipskartonplatten Q3

Sonntag, den 14. September 2008

Q3 - Qualitätsstufe 3

stellt erhöhte Anforderungen an die ge­spachtelte Oberfläche, d.h. es sind zusätzliche über Grund- und Standardverspachtelung hinausgehende Maßnahmen er­forderlich. Qualitätsstufe 3 umfasst die Standardverspachte­lung (Q2) und ein breiteres Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Po­renverschluss mit Spachtelmaterial. Im Bedarfsfall sind die gespachtelten Flächen zu schleifen. Solche Oberflächen kön­nen beispielsweise geeignet sein für feinstrukturierte Wand­bekleidungen, matte nicht strukturierte Anstri­che/Beschichtungen und Oberputze mit Größkorn Ganz wichtig: auch bei der Sonderverspachtelung Q3 sind bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht völlig aus­zuschließen und nach VOB/C, DIN 18350, Nr. 3.1.2 [7] zu­lässig. Grad und Umfang solcher Abzeichnungen sind jedoch gegenüber der Standardverspachtelung geringer. . 

Spachteln von Gipskartonplatten

Sonntag, den 20. Juli 2008

Q2 - Qualitätsstufe 2
entspricht der Standardver­spachtelung und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen. Ziel der Verspachtelung ist es, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der Platten­oberfläche anzugleichen. Gleiches gilt für Befestigungsmittel, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse.

Die Verspachte­lung nach Qualitätsstufe 2 umfasst die Grundverspachtelung (Q1) und das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche. Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrade sichtbar bleiben. Falls erforderlich sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen. Diese Oberfläche kann z.B. geeignet sein für mittel- und grobstrukturierte Wandbekleidungen (z.B. Raufasertapeten), matte füllende Anstriche (z.B. Dispersions­anstriche), die manuell mit Lammfell oder Strukturrolle auf­getragen werden und für Oberputze mit Größkorn über 1 mm. Bei dieser Oberflächenqualität sind z.B. streiflichtbedingte Abzeichnungen nicht auszuschließen! Auch hier ist die Praxis mit qualitativ hochwertigen Produkten einfach.
Häufig treten aber Fugenabzeichnungen nach Applikation der Beschichtung (Farbanstrich) auf, obwohl die Anforderungen nach Q2 bei der Verspachtelung eingehalten wurden. Verantwortlich ist hierfür fast immer eine unzureichende oder gänzlich fehlende Grundierung der Trockenbauflächen vor der Farbbeschichtung. Ein „Schluck“ Tiefengrund oder gar nur Wasserzugabe machen aus einer Dispersionsfarbe kein Grundiermittel. Das unterschiedliche Saugverhalten von Spachtelmasse und Karton führen dann zu Struktur- und Schichtdickenunterschieden in der Beschichtung und somit wieder zu deutlichen Fugenabzeichnungen. Der Auftrag eines geeigneten Grundiermittels ist daher zwingend erforderlich

Spachteln von Gipskartonplatten

Sonntag, den 22. Juni 2008

Im Folgenden sollen diese vier Qualitätsstufen in verkürzter Form vorgestellt werden.

Q1 - Qualitätsstufe 1 definiert die Oberflächenqualität von Fugen, an die keine optischen (dekorativen) Anforderungen gestellt werden. Eine Grundverspachtelung ist ausreichend und umfasst das Füllen der Fugen der Gipsplatten und das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel. Über­stehendes Spachtelmaterial ist abzustoßen, werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind zulässig. Diese Quali­tätsstufe findet Anwendung bei der Verspachtelung der unte­ren Plattenlage bei mehrlagigen Beplankungen wie auch bei Flächen, die mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten oder auch dickeren Putzbeschichtungen versehen wer­den sollen. Was bedeutet das in der Praxis? Ein oder maximal zwei Arbeitsgänge mit Speziellem Spachtelgips und Fugendeckstreifen bei Platten mit AK-Kante. Unter Fliesen werden nur imprägnierte GKBI-Platten, “grüne Platten”, eingesetzt.

Spachteln von Gipskartonplatten

Sonntag, den 25. Mai 2008

Oberflächenqualitätsstufe Q1 -Q4

Das Merkblatt Nr. 2 beschreibt vier Oberflächenquali­tätsstufen, Q1, Q2, Q3 und Q4. Es weist darauf hin, dass als Maßstab für die Oberflächenqualität neben der Ebenheit vor allem optische Merkmale z.B. Markierungen der Kartonoberfläche und Fugenabzeichnungen herangezogen werden. Beanstandungen von Oberflä­chenqualitäten ergeben sich sehr häufig infolge spezieller Lichtsituationen auf der Fläche. Auf diese Problematik weist das Merkblatt besonders hin:

.

“Werden bei der Beurteilung der gespachtelten Oberflächen spezielle Lichtverhältnisse - z.B. Streiflicht als natürliches Licht oder künstliche Beleuchtung - bei der Abnahme mit herangezogen, ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind. Da die Lichtverhältnisse in der Regel nicht konstant sind, kann eine eindeutige Beurteilung der Trockenbauarbeit nur für eine vor Ausführung der Spachtelarbeiten definierte Licht­situation vorgenommen werden. Die Lichtsituation ist dem­entsprechend vertraglich zu vereinbaren.”

Verspachtelung von Gipskartonplatten

Sonntag, den 27. April 2008

„Malerfertig“ gibt´s nicht mehr!

Es geschieht tagtäglich auf Baustellen. Der Maler hat verspachtelte Trockenbauflächen mit einem Anstrich oder einem Wandbelag versehen und es zeichnen sich die Fugen oder Ungleichmäßigkeiten in der Oberfläche ab. Architekt oder Bauherr beanstanden die Oberflä­chenqualität und schuld sind die Handwerker. Der Streit ist vorprogrammiert. Beleuchtungsverhältnisse auf der Baustelle

Die aktuelle Architektur bevorzugt auch im Holzbau sehr viel Glas in Fassaden und glatte Flä­chen für Wände und Decken. Transparenz ist das Schlagwort. Es wird oft nicht gespart bei aufwändigen Konstruktionen, bei hochwertigen Fassadenverkleidungen, bei Natursteinboden­belägen und großen Fensterflächen. Der Innenausbau wird dann in Trockenbauweise ausgeführt, Standard-Trennwände und (abgehängte) Decken, „nur“ weiß gestrichen. Dass sich die Beleuchtungsverhältnisse in transparenten Gebäuden mitunter stündlich verändern und extreme Streiflichteinflüsse solche Wände und Decken in jede einzelne Platte sezieren, wird oft vom Planer nicht bedacht. Standardkonstruktion bedeutet nicht, dass auch eine Standardoberfläche den Anforderungen genügen muss. Dies kann nur funktionieren, wenn sich alle Beteiligten näher mit dem Problem Oberflächenqualität beschäftigen. Sei es bei der Planung und der Erstellung der Ausschreibung, bei der Ausführung der Trockenbau- und Spachtelarbeiten, wie auch bei der Endbeschichtung der Oberfläche.

Was heißt das zusammengefasst?

Der Planer muss in der Aus­schreibung eindeutig und erschöpfend die geforderte Oberflä­chenqualität angeben und beschreiben, am besten noch unter Angabe der gewünschten Endbehandlung. D.h., Oberflächenqualitäten müssen geplant werden. Daraufhin kann der Spachtler gemäß diesen Anforderungen spezifisch seine Leistung anbieten. Seine abgegebene Leistung kann dann aber auch analog diesen Anforderungen entsprechend bewertet werden.

Beitrag von Günter Mayr

Sonntag, den 30. März 2008

PHASENVERSCHIEBUNG

Die Phasenverschiebung ist die Zeitspanne ( Stunden ), die eine Temperaturwelle benötigt, um von der Aussenseite eines Bauteils auf die Innenseite zu gelangen.

Je grösser die Phasenverschiebung, um so länger wird die Aufheizung des Gebäudeinneren verzögert!

Eine Phasenverschiebung von mehr als 10 Std. sollte angestrebt weden.

Beispiel:

A. Dachdämmung mit 18 cm Mineralfsserdämmung Bemessungswert 0,040: sin. = 5,9 Std

B. Dachdämmung mit 18 cm Holzfasserdämmung Bemessungswert 0,040: sin. = 13,7 Std.

Beitrag von Günter Mayr

Montag, den 3. März 2008

Konstruktionsbeispiel für die Dachsanierung von außen wenn eine raumseitige Luftdichtheit nicht hergestellt werden kann.

Die Luftdichtung wird mit der neuen Pavatex LDB 0,02 Luftdichtbahn direkt auf der Sparrenoberseite hergestellt.
Die vorhandene Dämmschicht muß mit einem Faserdämmstoff holraumfrei bis zur Sparrenoberkante ergänzt und Belüftungsöffnungen im Sparrenzwischenraum müssen dauerhaft geschlossen werden.
Die Stöße der Luftdichtbahn müssen dauerhaft verklebt werden.
Mauerkronen müssen eine saubere Verklebung mit der Luftdichtbahn gewährleisten.

08-02-29gm-blogbeitrag-konstruktionsbeispiel-fur-die-dachsanierung.doc