gumpp & maier blog
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Günter Mayr Günter Mayr

- Zimmerermeister
- Berufserfahrung seit 1981
- Im Unternehmen seit 2006
- Projektleiter

Das Für und Wider der Winter - Fütterung

Sonntag, den 5. Dezember 2010

Wird die Notwendigkeit einer Fütterung heimischer Vögel im Winterhalbjahr diskutiert, sind die Tierfreunde in zwei Lager gespalten. Gegner der Winterfütterung sind der Meinung, das Futter sei oft nicht artgerecht und bringe den Tieren daher den sicheren Tod. Ferner stellt die Fütterung ihrer Ansicht nach einen massiven Eingriff in die natürlichen Prozesse unseres Ökosystems dar, bei denen es um die Auslese im Sinne der Lehre Charles Darwins geht: Nur die Starken überleben und die Natur ist bei der Ermittlung dieser kräftigen Individuen bekanntermaßen wenig zimperlich. Das ist auch gut so, meinen viele Gegner der Winterfütterung, die die natürliche Selektion als idealen Regulationsmechanismus betrachten.

Befürworter der Fütterung halten dagegen, dass der Mensch vielerorts durch die großflächige Eliminierung der ursprünglich in der Natur vorhandenen Nahrungsquellen der Vögel eine massive Störung des natürlichen Ökosystems herbeigeführt hat. Somit seien die Überlebenschancen der Wildvögel aufgrund der Lebensraumzerstörungen durch den Menschen in einigen Regionen deutlich herabgesetzt, von einem gesunden Ökosystem könne dort deshalb keine Rede mehr sein, argumentieren die Befürworter. Außerdem habe der Mensch die Vögel schon vor Jahrhunderten an ein “Zubrot” gewöhnt, als er damit begann, Landwirtschaft zu betreiben und auf Bauernhöfen beispielsweise Korn und dergleichen in Scheunen zu lagern beziehungsweise riesige Flächen zu bewirtschaften, die hungrige Vögel geradezu einluden

Ein weiteres Argument der Befürworter ist, dass es vor allem für Kinder und Jugendliche ein unvergleichliches Erlebnis darstellt, heimische Wildvögel an einem Futterplatz aus nächster Nähe beobachten zu können. Derlei Erlebnisse sind wichtig, um ein Interesse an den ökologischen Zusammenhängen zu entwickeln sowie Achtung vor der Natur zu erlangen. Deshalb haben solche Beobachtungen am Futterplatz einen hohen pädagogischen Wert.

Wird die Notwendigkeit einer Fütterung heimischer Vögel im Winterhalbjahr diskutiert, sind die Tierfreunde in zwei Lager gespalten. Gegner der Winterfütterung sind der Meinung, das Futter sei oft nicht artgerecht und bringe den Tieren daher den sicheren Tod. Ferner stellt die Fütterung ihrer Ansicht nach einen massiven Eingriff in die natürlichen Prozesse unseres Ökosystems dar, bei denen es um die Auslese im Sinne der Lehre Charles Darwins geht: Nur die Starken überleben und die Natur ist bei der Ermittlung dieser kräftigen Individuen bekanntermaßen wenig zimperlich. Das ist auch gut so, meinen viele Gegner der Winterfütterung, die die natürliche Selektion als idealen Regulationsmechanismus betrachten.

Befürworter der Fütterung halten dagegen, dass der Mensch vielerorts durch die großflächige Eliminierung der ursprünglich in der Natur vorhandenen Nahrungsquellen der Vögel eine massive Störung des natürlichen Ökosystems herbeigeführt hat. Somit seien die Überlebenschancen der Wildvögel aufgrund der Lebensraumzerstörungen durch den Menschen in einigen Regionen deutlich herabgesetzt, von einem gesunden Ökosystem könne dort deshalb keine Rede mehr sein, argumentieren die Befürworter. Außerdem habe der Mensch die Vögel schon vor Jahrhunderten an ein “Zubrot” gewöhnt, als er damit begann, Landwirtschaft zu betreiben und auf Bauernhöfen beispielsweise Korn und dergleichen in Scheunen zu lagern beziehungsweise riesige Flächen zu bewirtschaften, die hungrige Vögel geradezu einluden

Ein weiteres Argument der Befürworter ist, dass es vor allem für Kinder und Jugendliche ein unvergleichliches Erlebnis darstellt, heimische Wildvögel an einem Futterplatz aus nächster Nähe beobachten zu können. Derlei Erlebnisse sind wichtig, um ein Interesse an den ökologischen Zusammenhängen zu entwickeln sowie Achtung vor der Natur zu erlangen. Deshalb haben solche Beobachtungen am Futterplatz einen hohen pädagogischen Wert.

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Gesundheitsreform: Höhere Kosten für Arbeitnehmer

Sonntag, den 26. September 2010

Beiträge steigen. Ab dem 1. Januar 2011 tritt sie in Kraft. Die Reform, die eigentlich ein Sparpaket ist, soll das fehlende Geld im Gesundheitssystem ausgleichen. Kritik hagelt es von Gewerkschaften, Krankenkassen und Arbeitgebern, schließlich sind größtenteils die Leidtragenden ihre Mitglieder.

Mit der neuen Gesundheitsreform steigen die Beiträge für die Krankenkasse.

Besonders gesetzlich Versicherte müssen sich auf höhere Kosten einstellen. Denn die Kassenbeiträge werden von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent angehoben. Zudem dürfen Krankenkassen, die mit ihrem Geld nicht auskommen, die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge erhöhen. Und zwar nach oben hin offen. Schon heute verlangen einige Krankenkassen Zusatzbeiträge in Höhe von bis zu 37,50 im Monat.

Wer den Krankenschutz nicht zahlen kann, bekommt einen Sozialausgleich. Doch der greift erst, wenn der durchschnittliche Beitrag zwei Prozent des Einkommens übersteigt. Vorher hat es die Hilfe schon ab einem Prozent gegeben. Die neue Regelung gilt auch für Empfänger von Arbeitslosengeld I.

Wichtig für Unternehmer: nur der Arbeitgeberanteil wird nicht mehr steigern. Er wird mit der Gesundheitsreform einmalig von 7,0 Prozent auf 7,3 Prozent angehoben und soll dann eingefroren werden. Für den Arbeitgeber entstehen in den nächsten Jahren keine weiteren Kosten.

Positiv: die monatliche Beitragsgrenze soll von derzeit 4.162,50 Euro auf 4.125 Euro herabgesetzt werden und der Versicherte darf schneller von Kasse zu Kasse wechseln. Denn die Wechselsperre von drei Jahre, soll auf ein Jahr reduziert werden. So kann der Arbeitnehmer schon nach zwölf Monaten von einer gesetzlichen zur privaten Krankenkasse wechseln und hohe Zusatzbeiträge vermeiden.

Mobile Internetverbindungen

Sonntag, den 18. Juli 2010

 

 

Mobile Internet-Verbindung werden ab einem Betrag von 50 Euro plus Mehrwertsteuer automatisch getrennt. Die Telefonanbieter sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Ist die Obergrenze erreicht, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte. Damit sollen hohe Rechnungen aus unbeabsichtigten Online-Verbindungen vermieden werden.

Verabschiedung neuer Regelwerksbestandteile bzw. Änderung von Fachregeln

Montag, den 24. Mai 2010

Zusatzmaßnahmen unter Dachdeckungen aus Dachziegeln und Dachsteinen

Erhöhte Anforderungenergeben sich aus

• Dachneigung,

• Konstruktion,

• Nutzung,

• klimatischen Verhältnissen,

• örtlichen Bestimmungen.

Dachneigung

Von erhöhten Anforderungen ist auszugehen, wenn die Regeldachneigung unterschritten wird.

 

Konstruktion

Erhöhte Anforderungen aus konstruktiven Besonderheiten sind:

- stark gegliederte Dachflächen

- besondere Dachformen

- große Sparrenlängen

Nutzung

Die Nutzung des Dachgeschosses, insbesondere zu Wohnzwecken, stellt sinngemäß zwei weitere erhöhte Anforderungen dar.

Klimatische Verhältnisse

Erhöhte Anforderungen aus klimatischen Verhältnissen können sich ergeben bei:

● exponierte Lage,

● extremen Standorten,

● schneereichen Gebieten,

● windreichen Gebieten,

● besonderen Witterungsverhältnissen.

Örtliche Bestimmungen

Aus folgenden örtlichen Bestimmungen können erhöhte Anforderungen hervorgehen:

● Landesbauordnung,

● bauaufsichtliche Vorschriften,

● Städte-, Kreis- und Gemeindevorschriften,

● Auflagen des Denkmalschutzes

In Tabelle 1.1 werden Zusatzmaßnahmen als Mindestmaßnahmen in Abhängigkeit der erhöhten Anforderungen ausgeführt. Die Tabelle dient der

Orientierung und entbindet nicht von der eigenverantwortlichen Einschätzung der auf das Bauvorhaben bezogenen Anforderungen.

Ergeben sich gemäß Tabelle 1.1 mehr als drei erhöhte Anforderungen,

so empfiehlt es sich, höherwertige Zusatzmaßnahmen zu wählen.

Unternehmererklärung nach § 26a EnEV

Sonntag, den 14. März 2010

Für Bestandsgebäude

Seit dem 1. Oktober 2009 muss ein Unternehmen, das näher genannte Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, der Bauherrschaft bzw. der Eigentümerin oder dem Eigentümer nach § 26a EnEV zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten einen privaten Nachweis (Unternehmererklärung) ausstellen. Die Unternehmererklärung dient der Verbesserung des Vollzugs. Sie soll die Bauherrschaft auf Anforderungen der EnEV aufmerksam machen und damit die energetische Gebäudemodernisierung unterstützen. Außerdem soll sie zu EnEV-konformen Baumaßnahmen im Gebäudebestand beitragen.

Unternehmererklärungen sind erforderlich, wenn an oder in bestehenden Gebäuden

  • Änderungen an Außenbauteilen (Fassaden, Fenster usw.) vorgenommen werden,
  • oberste Geschossdecken oder darüber befindliche Dächer gedämmt werden,
  • Heizkessel und sonstige Wärmeerzeugersysteme erstmalig eingebaut oder erneuert werden,
  • Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden,
  • Klimaanlagen und sonstige raumlufttechnische Anlagen

eingebaut oder erneuert werden.

Desingno R8 NE Klapp - Schwingfenster

Donnerstag, den 4. Februar 2010

Niedrigenergie - Wohndachfenster

Mit der Erweiterung der Produktpalette hochwertiger Wohndachfenster um Designo R8 NE hat Roto den Maßstab im energieeffizienten Bauen neu definiert. Ein Maximum an Wärmedämmung, prägnantes Design, formschöne Dachintegration, noch mehr Vorteile im Einbau und das einheitliche Anthrazit Metallic des Rahmens machen aus dem „Niedrigenergie-Wohndachfenster“ ein Objekt für das Dach, das Form und Funktion perfekt vereint. Perfekt gestylt ist auch der Multifunktionsgriff unten in mattierter Edelstahloptik mit ergonomischer Formgebung und Positionsrasterung.

Mini - Blockheitzkraftwerk

Sonntag, den 29. November 2009

Funktionsweise

Das Mini-BHKW funktioniert nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung: Ein speziell entwickelter Gas-Verbrennungsmotor treibt einen Generator zur Stromerzeugung an. Dieser wandelt die mechanische Energie des Motors in elektrische Energie um. Die dabei entstehende Abwärme wird über einen Plattenwärmetauscher ausgekoppelt und zur Heizung und Warmwasserbereitung verwendet. die optimierte Nutzung der Abgaswärme trägt hierbei zur hohen Effizienz des Mini-BHKWs bei. Auf diese Weise wird die eingesetzte Energie doppelt genutzt und so ein wesentlich höherer Wirkungsgrad als in modernen Großkraftwerken erzielt.

Neues Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz):

  • Bis zu 2.100€ mehr Einnahmen im Jahr
  • Der selbstgenutzte Mini-BHKW-Strum wird jetzt ebenfalls mit 5,11ct/kWh vergütet (vorher nur bei Einspeisung)
  • Gilt ab 1.Januar 2009 für 10Jahre ab Inbetriebnahme (Unter Vorbehalt auch für bestehende Anlagen ab dem 1.April 2002 bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist)

Das Mini-BHKW weiterhin wird ergänzend gefördert durch:

  • Rückerstattung der Energiesteuer für den verbrauchten Brennstoff (0,55ct/kWh bei Erdgas bzw. 60,60€/1000kg bei Flüssiggas)
  • Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Förderprogramme der Länder und derEnergieversorger

Weniger Energieverbrauch bei Häusern

Sonntag, den 27. September 2009

Ab 1. Oktober gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) mit verschärften Vorschriften für Wohnungen und Häuser

Die EnEV ist mittlerweile ein Klassiker des deutschen Baurechts. Ihre Vorgängerin, die Wärmeschutzverordnung, gab es bereits 1977. Die 2002 eingeführte EnEV wurde 2004 und 2007 bereits zwei Mal verschärft. Mit der neuen Fassung sollen gegenüber der bisherigen Regelung (EnEV 2007) Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf werden. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss im Schnitt 15 Prozent mehr leisten. Bei Altbauten bestehen Nachrüstpflichten: Unter anderem müssen begehbare Geschossdecken bis Ende 2011 gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. In einem weiteren Schritt, so die Planung, werden ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 Prozent verschärft. Der Betrieb der besonders verbrauchsintensiven Nachtstromspeicherheizungen soll beispielsweise stufenweise untersagt werden. 

Wirtschaftsabschwung verlangsamt sich

Sonntag, den 26. Juli 2009

In der deutschen Wirtschaft mehren sich die Anzeichen für eine Wende zum Besseren. Wie das Bundesfinanzministerium in seinem aktuellen Monatsbericht erklärt, stärken die aktuellen Wirtschaftsindikatoren die Erwartung einer konjunkturellen Bodenbildung.

Die gesamtwirtschaftliche Abwärtsdynamik in Deutschland habe zuletzt deutlich an Tempo verloren. Eine Reihe von Indikatoren deute “sogar darauf hin, dass die konjunkturelle Talfahrt in einigen Wirtschaftsbereichen bereits zum Stillstand gekommen sein könnte”. Die Entwicklung der vorliegenden Wirtschaftsdaten stütze die Einschätzung, “dass die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal 2009 günstiger ausgefallen sein könnte als bisher geschätzt”, berichtete das Ministerium. Der Arbeitsmarkt zeige sich dank der starken Ausweitung der Kurzarbeit “weiterhin bemerkenswert robust gegenüber der Schärfe des konjunkturellen Einbruchs”. Bei einer nur zögerlichen Erholung der Gesamtwirtschaft sei aber im weiteren Jahresverlauf mit einer schlechteren Arbeitsmarktlage zu rechnen.

 

RAUCHEN NICHT VERSICHERT

Sonntag, den 10. Mai 2009

Rauchen ist Privatsache, stellte der Ausschuss für Rechtsfragen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unlängst fest. 

Deshalb seien Beschäftigte während der Rauchpausen nicht versichert. 

Anders als beim Essen gilt das auch für die zum Rauchen erforderlichen Wege, beispielsweise um eine Raucherecke zu erreichen oder im Freien zu rauchen. 

Begründung: Bei der Essenseinnahme handelt es sich um ein zum Lebenserhalt 

notwendiges Bedürfnis. Daher haben diese Wege auch eine Bedeutung, die dem Erhalt der Arbeitskraft dienen und somit den Versicherungsschutz rechtfertigen. 

Da das Rauchen im Gegensatz dazu auf der persönlichen 

Entscheidung eines jeden Versicherten beruht, stehen die dazu notwendigen Wege nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.