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Nicole Maier Nicole Maier

- Industriekauffrau
- Berufserfahrung seit: 1996
- Im Unternehmen seit: 2005
- Lohnbuchhaltung

Neuregelungen zur Unfallversicherung

Montag, den 12. Januar 2009

Die Betriebsprüfungen für den Beitrag zur Unfallversicherung wurden bisher von den Unfallversicherungsträgern durchgeführt. Ab dem 01.01.2009 übernehmen die Rentenversicherungsträger auch die Betriebsprüfung für die Unfallversicherung. Prüfgegenstände werden die Zuordnung der Entgelte zu den trägerspezifischen Gefahrtarifstellen sowie die zutreffende Beurteilung des Arbeitsentgelts als beitragspflichtig zur Unfallversicherung sein. Aus diesem Grund wurde das DEÜV-Meldeverfahren um die unfallspezifischen Informationen erweitert, die notwendig sind, um die korrekte Abführung der Beiträge zur Unfallversicherung prüfen zu können. Ab 01.01.2009 sind in jeder DEÜV-Entgeltmeldung vom Arbeitgeber auch Daten zur Unfallversicherung zu melden. Bei jeder Änderung in den Daten zur Unfallversicherung ist vom Arbeitgeber eine Stornierung und Neumeldung vorzunehmen.

Trotz der neuen Meldepflichten muss die Datenübermittlung der Lohnnachweise beziehungsweise die manuelle Meldung der Lohnnachweise weiterhin an die Berufsgenossenschaften erfolgen. Der Lohnnachweis entfällt erst ab dem Jahr 2012.

Holz: Wirtschaftliche und soziale Aspekte

Dienstag, den 16. September 2008

- Wald als Eigentum und Einkommensquelle

In Deutschland befinden sich von den 11,1Mio. ha Waldfläche 47Prozent in Privateigentum und 20Prozent im Eigentum von Körperschaften. Etwa 1,3Mio. Privatpersonen besitzen Wald. Mehr als 90Prozent der Einnahmen von Forstbetrieben kommt aus dem Holzverkauf. Viele Waldbesitzer nutzen den Wald, um neben Stammholz für den Verkauf auch Holz, einschließlich Brennholz für den eigenen Verbrauch zu erhalten.

- Erholungsbereich Wald

Der Wald und die Forstbetriebe stellen neben den “Produkten” Holz, Pilze und Beeren, Wild u. ä. der Bevölkerung Erholungsraum zur Verfügung. Nach dem Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung mit nur sehr geringen Einschränkungen für jedermann erlaubt. Etwa zwei Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung besuchen mindestens einmal pro Jahr einen Wald als Naherholer. Es wird geschätzt, dass in Deutschland jährlich etwa 1,5 Mrd. Waldbesuche stattfinden. Wie Erhebungen gezeigt haben, liegt die Wertschätzung für Waldbesuche als Naherholung bei mehr als 50EURO pro Jahr und Besucher.

Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung läge der “Wert der Naherholung” im Wald in Deutschland pro Jahr bei mehr als 2,5Mrd. Euro. Die Forstbetriebe erhalten allerdings in der Regel keine Vergütung für Naherholungsleistungen. Die Belastungen, die den Waldbesitzern durch Erholungs- u. Schutzleistungen entstehen, werden auf 15Euro pro Jahr und ha (~250Mio. Euro/Jahr) geschätzt.
Schutzfunktionen des Waldes:

  • Biotop-u. Artenschutz
  • Boden-, Immissions-u. Klimaschutz
  • Grundwasser- u. Trinkwasserschutz
  • Hochwasserschutz
  • Sicht-u. Lärmschutz

Fazit:

Wälder sind ein wichtiger und sehr wertvoller Teil der Biosphäre. Sie erfüllen vielfältige Funktionen wie o. g. und werden von der Bevölkerung zur Erholung beansprucht. Die Nutzung des Holzes sichert in Deutschland gut 1.300.000 Arbeitsplätze. Holznutzung und Holzverarbeitung finden im ländlichen Raum und in strukturschwachen Gebieten statt, ein wichtiger strukturpolitischer Aspekt. Nachhaltige Holznutzung und nachhaltige Waldbewirtschaftung sichern ökologische, ökonomische und soziale Funktionen des Waldes.

Rentner unter 65 Jahren dürfen mehr hinzuverdienen

Dienstag, den 3. Juni 2008

Viele Rentner bessern ihr Einkommen durch einen Job auf. Wer über 65 Jahre ist, darf dabei unbegrenzt hinzuverdienen. Für alle Altersrentner unter 65Jahren und für alle, die eine volle Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, galt dabei bislang jedoch eine Grenze von 350Euro monatlich. Durch ein neues Gesetz hat der Gesetzgeber diese Grenze jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf 400 Euro erhöht. Zweimal pro Jahr dürfen die entsprechenden Rentner außerdem das Doppelte verdienen, zum Beispiel wenn Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Arbeitgeber müssen bei der Einstellung von Minijob-Rentnern folgendes beachten: Generell handelt es sich bei Jobs unterhalb der 400-Euro-Grenze um eine geringfügige Beschäftigung. Während der Rentner selbst von der Sozialversicherungspflicht befreit ist, zahlen Arbeitgeber pauschal Beiträge von 13 Prozent an die Kranken- und 15 Prozent an die Rentenversicherung. Erst bei Einkünften über 400 Euro muss der Rentner diese versteuern und ebenfalls Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung leisten. Bei Einkünften zwischen 400,01 Euro und 800 Euro errechnen sich diese nach der so genannten Gleitzonenformel.

Rentner unter 65, die mehr als 400 Euro hinzuverdienen wollen, müssen dies der Rentenversicherung mitteilen. Die Rente wird dann gemindert. Sie erhalten eine so genannte Teilrente, die einen höheren Hinzuverdienst erlaubt. Verringert sich das Gehalt oder hört der Rentner ganz auf zu arbeiten, bekommt er wieder seine ursprüngliche Rente gezahlt. Dazu muss er die Veränderung der Rentenversicherung drei Monate vor dem Eintritt mitteilen. Genauere Auskünfte hierzu erhalten Sie über die Deutsche Rentenversicherung.

Holz und Hygiene?

Montag, den 5. Mai 2008

Welche Rolle spielt Holz im Zusammenhang mit der Hygiene?

Die Vermutung bzw. die Aussage dass Plastikschneidebretter in der Küche hygienischer seien als solche aus Holz galt seit Jahren als unumstritten. Bei dem Versuch, Holzbrettern die gleiche Sicherheit gegen Lebensmittel vergiftende Bakterien zu verleihen, wie sie Plastik zugeschrieben wurde, machten Wissenschaftler der University of Wisconsin im Jahr 1993 eine überraschende Entdeckung: Vorsätzlich mit Bakterien wie Salmonellen, Listerien oder Escherichia coli verseuchte Holzbretter waren im Versuch nach 3 Minuten hygienisch einwandfrei - 99,9% der Erreger waren abgestorben. Auf den Vergleichsbrettern aus Plastik waren die Mikroorganismen alle noch lebensfähig. Ließ man die verseuchten Bretter bei Raumtemperatur ungewaschen über Nacht liegen, vermehrten sich die Bakterien auf den Kunststoffbrettern. Auf dem Holz konnten am nächsten Morgen keine Mikroorganismen mehr nachgewiesen werden. Auch die Wahrscheinlichkeit, mit dem Messer Bakterien von einem Brett abzuschaben und auf Lebensmittel zu übertragen, war beim Holz viel geringer. Diese überraschenden Ergebnisse wurden in den letzten Jahren an der Biologischen Bundesanstalt für Land-u. Forstwirtschaft in Braunschweig überprüft. Dabei konnte bestätigt werden, dass auch bestimmte einheimische Hölzer über ausgeprägte antibakterielle Eigenschaften verfügen: insbesondere Kiefernholz aber auch Eiche und Lärche reduzieren krankmachende Keime, dagegen verhalten sich Buche und Pappel eher wie Kunststoff. Auch eine bis zu zehnmal wiederholte Beimpfung mit Keimen konnte die antibakterielle Wirkung nicht beeinträchtigen. Die Ergebnisse waren stets eindeutig: Kiefer ist hygenischer als Plastik.

Das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik führte einen Großversuch mit besonders entwickelten Holz-Hygiene-Platten durch, welcher deren hygienische Überlegenheit gegenüber Euro-Paletten aus Kunststoff in der Lebensmittelverarbeitung bei Fleisch-, Milch-, Gemüse-u. Backerzeugnissen bewies.

Hier noch ein Tipp zur Reinigung von Holzschneidebrettern: Diese können zu einer gründlichen Entkeimung auch gelegentlich in die Mikrowelle gelegt werden.

Dankeschön!!!

Montag, den 31. März 2008

Ganz kann man`s halt doch nicht lassen……Nachdem ich selbst knapp 15 Jahre aktiv Handball gespielt habe, konnte ich mich doch nicht so ganz von dem Sport trennen und trainier mittlerweile im dritten Jahr unsere jetzige E-Jugend. Unsere Handballabteilung ist nicht allzu groß, sie umfasst gerade mal drei Jugendmannschaften. Mit diversen Arbeitseinsätzen wie bspw. einem Essensverkaufsstand am jährlichen Weihnachtsmarkt unserer Gemeinde versuchen wir uns etwas Kleingeld für diverse Anschaffungen zu verdienen. Natürlich kann in Bezug auf Bezuschussungen auch auf den Hauptverein zurückgegriffen werden, gerade auch dann wenn`s um die Jugend geht. Doch bei so kostspieligen Anschaffungen wie Trainingsanzügen ist man natürlich um jede Spende froh. Und ohne die Fa. Gumpp & Maier GmbH, wäre uns der Kauf der Anzüge jetzt sicherlich noch nicht möglich gewesen!!!

Und deshalb ein dickes Dankeschön meiner Handball-E-Jugend an die Gumpp & Maier GmbH für die großzügige Spende. Pünktlich zum Saisonauftakt durften die Anzüge voller Stolz präsentiert werden!

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Ausgleichsabgabe

Donnerstag, den 28. Februar 2008

Die Ausgleichsabgabe, auch bezeichnet als Schwerbehindertenabgabe, ist eine Abgabe in Deutschland, welche ein Betrieb der nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Schwerbehinderten beschäftigt, zu entrichten hat. Gemäß Sozialgesetzbuch IX Teil 2 Kapitel 2 Beschäftigungspflicht ist die Abgabe sowohl von privaten als auch von Arbeitgebern der öffentlichen Hand ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern zu entrichten wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt sind.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Die Abgabe wird an das jeweilige, zuständige Integrationsamt entrichtet. Die Zahlung muss bis zum 31. März jeden Jahres bei dem jeweiligen Integrationsamt eingegangen sein, ansonsten werden Säumniszuschläge erhoben. Diese richten sich nach der Höhe der zu leistenden Ausgleichsabgabe. Die Anzeige über die Beschäftigungsdaten wird von der zuständigen Agentur für Arbeit meistens zum Jahresanfang entsendet. Diese muss wiederum bis spätestens 31. März bei der jeweiligen Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Aus der an das Integrationsamt zu leistenden Abgabe, werden hauptsächlich Hilfen für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz und Arbeitgeber, denen durch die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen höhere Kosten entstehen, finanziert.

Arbeitgeber, welche Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen erteilen, können bis zu 50 Prozent der Arbeitskosten des Rechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Die Ausgleichsabgabe ist jährlich zu berechnen und zu entrichten!

Ein gelungener Start ins neue Jahr….

Freitag, den 1. Februar 2008

Der Start ins neue Jahr 2008 war für uns alles andere als holprig. Durch den Auftrag “Legoland-Feriendorfanlage” haben wir uns eine optimale Ausgangssituation geschaffen. Mit solch einem Puffer und dem Wissen, dass alleine dieser eine Auftrag eine Vollbeschäftigung von drei Monaten sichert, lässt es sich auch mal ein wenig entspannter angehen. Weitere Aufträge unterstützen den derzeitigen Stand zusätzlich.

Wie heißt`s so schön? VON NIX KOMMT NIX! Diesem Motto getreu und mit dem Wissen auf dem richtigen Weg zu sein, werden wir auch in 2008 unser bestmögliches geben um Sie in allen Bereichen kompetent beraten und unterstützen zu können. Unsere Projekte wie z. B. 10plus oder die g&m akademie sprechen dafür, den Ansprüchen in Qualität und Leistung gerecht zu werden.

Sozialrecht clever nutzen - Geld sparen

Donnerstag, den 13. Dezember 2007

Letzte Woche habe ich an einem Seminar teilgenommen welches sich um das o. g. Motto handelte.

Folgende Themen waren hierbei die Schwerpunkte:

  • Arbeitszeitflexibilisierung und Saison-Kug
  • Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe
  • Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter und Betriebsinhaber im Zimmererhandwerk
  • Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
  • Das neue Künstlersozialversicherungsgesetz: Was haben die Zimmereibetriebe damit zu tun?
  • Aktuelle Rechtssprechung

Besonders interessant waren die beiden Punkte Arbeitnehmerüberlassung und derzeit ganz heiss diskutiert das Künstlersozialversicherungsgesetz.

Was die Arbeitnehmerüberlassung anbelangt empfiehlt es sich auf jeden Fall den Sachverhalt vorab zu klären, da die Thematik sehr komplex und umfangreich ist. Die erste Frage die man sich hierbei zu stellen hat , ist : WER entleiht an WEN? Hört sich relativ simpel an aber hinter dieser Frage steckt sehr viel mehr. Oftmals spricht man im Handwerk von der so genannten Kollegenhilfe u. sieht dadurch überhaupt kein Problem einen Mitarbeiter zu verleihen oder einen zu entleihen. Doch Kollegenhilfe unterliegt der Erlaubnispflicht und kann somit nur geltend gemacht werden wenn zwischen Betrieben des Baugewerbes also sprich Betrieben die nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen-u. Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst werden. Dies war nur ein kleines Beispiel welches die Problematik etwas veranschaulichen sollte. Genauere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder aber auch über den Verband.

Der zweite Punkt: Das neue Künstlersozialversicherungsgesetz! (Ganz ehrlich, bis zu diesem Seminar wusste ich noch nicht einmal dass es so etwas überhaupt gibt!) Wieder was dazu gelernt. Was es damit auf sich hat und weshalb plötzlich diese Aufregung?

  • Ziel der Neuregelung: Vollständige Erfassung aller abgabepflichtigen Verwerter
  • Seit Juli 2007: Träger der Rentenversicherung übernehmen Überprüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe
  • Prüfquote: Nahezu 100 Prozent
  • Gleichzeitig: Ausdehnung des Bußgeldrahmens von 5.000 bis 50.000€

Wer oder was ist eigentlich Künstler? Künstler wird folgendermaßen definiert: Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Hierzu gehören auch Designer oder Ausbilder im Bereich Design. Falls Sie bis dato Firmen z. B. für die Gestaltung Ihrer Homepage, Flyer, Broschüren, Fotos etc. beauftragt haben, welche juristische Personen im Sinne des öffentlichen Rechts wie bspw. einer GmbH waren oder sind, dann sind sie wortwörtlich aus dem Schneider, da diese nicht der Abgabepflicht unterliegen. Bei allen anderen sollte der Sachverhalt auf jeden Fall geklärt werden. Außerdem spielt die Häufigkeit der Beauftragung eine Rolle sowie die Dauerhaftigkeit der Rechtsbeziehungen zwischen dem Verwerter und dem Künstler oder Publizisten und der Kostenaufwand der Verwertung insgesamt und in Relation zum Gesamtumsatz des Unternehmens. Einmal pro Jahr kann die Abgabepflicht begründet werden!

Spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres müssen die Unternehmen der Künstlersozialkasse die Entgelte mitteilen, die im Vorjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt wurde. Jedes Unternehmen ist von sich aus zur Meldung verpflichtet, auch ohne Aufforderung durch die Kasse. Die Künstlersozialkasse behält es sich vor eine Schätzung vorzunehmen wenn ein abgabepflichtiges Unternehmen der Meldepflicht trotz Aufforderung nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig, nachkommt. Hier berät und hilft gerne die Künstler-Sozialkasse weiter. Vorab informieren können Sie sich auch unter www.kuenstler-sozialkasse.de.

Zum Abschluss noch ein Lob an den Verband. Das Seminar war sehr lehrreich, informativ, super organisiert u. keine Sekunde langweilig, die einzelnen Punkte bzw. Themen wurden von den beiden Referenten fachlich sowohl als auch verständlich, sehr gut vorgetragen.

November 2007

Freitag, den 30. November 2007

Der Weg ist das Ziel! (Konfuzius)

  • Warum dieses Zitat?

Anfang November hatte ich mein ZWEIJÄHRIGES hier bei der Fa. Gumpp & Maier GmbH. Nach dem Motto aller Anfang ist schwer, gerade wenn man sich neuen Herausforderungen stellt, habe ich mir natürlich viele viele viele Ziele gesteckt. Eine meiner neuen Aufgaben war der Bereich “Baulohn”. Da ich in meiner vorherigen Tätigkeit nichts mit Baulohn zu tun hatte,geschweige denn in irgend einer Form mit Lohn-u. Gehaltsabrechnungen, waren gerade speziell in diesem Bereich meine Anforderungen an mich selber sehr hoch und entsprechend meine mir gesetzten Ziele.

  • Meine Bilanz nach zwei Jahren:

Im Baulohn wird man nie auslernen sondern man kann nur dazu lernen! Somit müssen die Ziele auch immer wieder neu definiert werden!

Durch diese für mich persönliche Erkenntnis, bin ich sicherlich auf dem richtigen Weg u. deshalb meinen mir gesetzten Zielen vielleicht ja doch schon ein Stück näher gekommen.

“BAUEN mit HOLZ”

Donnerstag, den 25. Oktober 2007

Wussten Sie schon, dass die ältesten noch stehenden Fachwerkhäuser in Deutschland fast 700 Jahre alt sind?

  • Holz hat gegenüber anderen Rohstoffen nicht nur eine beispielhafte Ökobilanz, sondern es hat auch einzigartige Eigenschaften als Bau-u. Werkstoff. Bei sehr guter Tragfähigkeit und Wärmedämmung ist es ein verhältnismäßig leichter Baustoff.

Holzbau vereint Kreativität mit sinnvoller Tradition

  • Der weit überwiegende Teil des in bayerischen Wäldern produzierten Holzes wird im Hausbau verwendet. Bauen mit Holz liegt in Bayern somit nach wie vor voll im Trend. Wegen seiner hervorragenden Ökobilanz ist Holz der Baustoff schlechthin. Bin Kubikmeter Holz entzieht beim Wachsen der Atomosphäre eine Tonne des Treibhausgases Kohlendioxid. Wer daher ein Holzhaus baut, leistet durch die Festlegung des CO² einen aktiven Beitrag zum Umwelt- u. Klimaschutz.
  • In Holzhäusern herrscht ein behagliches Wohnklima, das die Gesundheit fördert. Holz kann nämlich Luftfeuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. Dadurch wird es auf der einen Seite nie “staubtrocken” und auf der anderen Seite nie unangenehm klamm. Das gute Wohnklima herrscht sogar vom Einzug an, denn ein Holzhaus muss niemals “trockengeheizt” werden.
  • Alte Holzhäuser erinnern daran, dass Holzschutz jahrhundertelang ohne Chemie, einfach durch intelligente Konstruktion bestens funktioniert hat. Konstruktiven Holzschutz nennt man das. Das Prinzip ist denkbar einfach: Man trocknet das Holz und entzieht dadurch Insekten und Pilzen die Lebensgrundlage. Durch technische und konstruktive Maßnahmen, wie z. B. einen großen Dachüberstand bleibt das Holz trocken. So ist eine chemische Holzbehandlung oder eine “Versiegelung” nicht erforderlich.
  • Der nachwachsende Universalbaustoff Holz ist unglaublich vielseitig. Gerade auch für tragende Konstruktionen und im Ausbaubereich ist Holz als Baustoff prädestiniert.

=> ÜBERZEUGEN SIE SICH SELBST! Gerne erläutern wir Ihnen in einem Gespräch weitere Argumente und Vorteile, welche für den Bau Ihres individuell auf Sie zugeschneiderten Holzhauses sprechen.