|
| Mobile Internet-Verbindung werden ab einem Betrag von 50 Euro plus Mehrwertsteuer automatisch getrennt. Die Telefonanbieter sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Ist die Obergrenze erreicht, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte. Damit sollen hohe Rechnungen aus unbeabsichtigten Online-Verbindungen vermieden werden. |
Beitrag
vom Sonntag, den 18. Juli 2010 um 06:10 Uhr, abgelegt unter Wissen.
Trackback-Link; Trackback.