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Monatsarchiv für Mai 2009

Gumpp & Maier gestalten mit

Dienstag, den 19. Mai 2009

In der vergangenen Woche kamen die Mitglieder des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Zimmererhandweks in Greding zusammen, um einen neuen Vorstand zu wählen:

Peter Aicher (50) ist neuer Präsident und löst damit Georg König ab, der sich nach 18jähriger Dienstzeit in den Ruhestand verabschiedete.
Neben Peter Aicher wurden auch die Vizepräsidenten neu gewählt, nachdem die beiden amtierenden aus Altersgründen für keine weitere Wahlperiode mehr zur Verfügung standen:
Die Mitgliederversammlung bestimmte Dipl.-Ing. Alexander Gumpp (Obermeister der Zimmerer-Innung Dillingen) zum ersten und Zimmermeister Hermann Lang (Obermeister der Zimmerer-Innung Würzburg) zum zweiten Vizepräsidenten.
Dem neugewählten Vorstand gehören außerdem an:
Obermeister Josef Ambros (Hopferau), Obermeister Manfred Amon (Hallstadt), stv. Obermeister Anton Bammer (Gmund a. Tegernsee), stv. Obermeister Thomas Dess (Freystadt), Zimmermeister Xaver Haas (Falkenberg), Fachgruppenleiter Georg Keilholz (Nürnberg) und Obermeister Werner Trollmann (München). Ein Vertreter für den Regierungsbezirk Unterfranken wird nachgewählt.

Unser Chef, Alexander Gumpp war schon immer sehr aktiv in Gremien engagiert und hat sich nicht nur um die Belange seines Unternehmens gekümmert, sondern ihm war und ist es wichtig, für die gesamte Zimmererinnung in Bayern Zukunft zu gestalten und deren Anliegen zu vertreten.
Deshalb wünschen wir ihm und den anderen Mitgliedern des Vorstandes eine harmonische und konstruktive Zusammenarbeit, dass sie die gesteckten Ziele erreichen und neue Visionen entwickeln.

RAUCHEN NICHT VERSICHERT

Sonntag, den 10. Mai 2009

Rauchen ist Privatsache, stellte der Ausschuss für Rechtsfragen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unlängst fest. 

Deshalb seien Beschäftigte während der Rauchpausen nicht versichert. 

Anders als beim Essen gilt das auch für die zum Rauchen erforderlichen Wege, beispielsweise um eine Raucherecke zu erreichen oder im Freien zu rauchen. 

Begründung: Bei der Essenseinnahme handelt es sich um ein zum Lebenserhalt 

notwendiges Bedürfnis. Daher haben diese Wege auch eine Bedeutung, die dem Erhalt der Arbeitskraft dienen und somit den Versicherungsschutz rechtfertigen. 

Da das Rauchen im Gegensatz dazu auf der persönlichen 

Entscheidung eines jeden Versicherten beruht, stehen die dazu notwendigen Wege nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.