gumpp & maier blog
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Monatsarchiv für März 2009

Eine besondere Baustelle

Montag, den 30. März 2009

Im Oktober-November vergangenen Jahres und im Februar diesen Jahres waren wir in Südfrankreich und haben für ein Schloss aus dem 14.Jahrhundert einen neuen Dachstuhl gezimmert.

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Fertigung eines Binders einer Produktionshalle

Montag, den 30. März 2009

In den letzten Wochen fertigten wir in unserer Werkhalle, die neue Produktionshalle der Druckerei Roch. Nach Abschluss der Wand- und Dachelmentfertigung produzierten wir einen 23 Meter langen Dachbinder, der mit diesen Ausmaßen  auch für uns in der Vorfertigung nicht alltäglich war.

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Vorfertigung BV Druckerei Roch

Montag, den 30. März 2009

Aktuell fertigen wir für die Druckerei Roch eine neue Produktionshalle mit angeschlossenen Büroräumen, durch die gebogene Dachform und den frischen Farben der Außenfassade entsteht mit Sicherheit ein echter Eye Catcher für jedes Gewerbegebiet.

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Saison-Kurzarbeitergeld hat sich bewährt

Sonntag, den 29. März 2009

Nach einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums ist das Saison-Kurzarbeitergeld ein Erfolg. Eine Untersuchung über die Wirkungen des Kurzarbeitergelds habe ergeben, dass sich die neue Winterbauförderung, die seit dem 1. Dezember 2006 gilt, bewährt hat.

Durch verstärkte Beschäftigung in der Wintersaison hätten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Arbeitsplätze behalten können. Den Arbeitgebern sei ihr eingearbeitetes Fachpersonal erhalten geblieben und Entlassungen vermieden worden.
Dem Bericht zufolge belegen die Forschungsergebnisse:
·  Der Beschäftigungsrückgang in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) hat sich mehr als halbiert.
·  Die Arbeitslosigkeit in den Bauberufen ist um 35 Prozent zurückgegangen.
·  Die neue Förderung stößt bei allen Akteuren auf hohe Akzeptanz.
·  Die neue Förderung wird intensiver genutzt als die Vorgängerregelung.
·  Laut Berechnungsmodell sind in der Förderperiode 2006/2007 156.000 Personen weniger arbeitslos geworden.
·  Die Arbeitslosenversicherung ist in der Förderperiode 2006/2007 um 321 Millionen Euro entlastet worden.
Für Baubranchen, die im Winter von Auftragseinbrüchen betroffen oder von Witterungsbedingungen abhängig sind, sei das Saison-Kurzarbeitergeld-Fördersystem damit ein geeignetes Instrument zur Überbrückung von Arbeitsausfällen in den Wintermonaten.
Das Saison-Kurzarbeitergeld wurde mit dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung mit Wirkung zum 1. Dezember 2006 eingeführt und ersetzt die bis dahin gültige Winterbauförderung. Es unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei ihren Bemühungen, die Beschäftigungsverhältnisse trotz Arbeitsausfällen in den Wintermonaten Dezember bis März aufrechtzuerhalten.

 

Beitrag von Günther Kraus

Samstag, den 28. März 2009

Diesen Monat habe ich meinen Schutzengel ganz schön strapaziert. Ich hatte einen Arbeitsunfall, den ich mit einer Menge Glück recht gut überstanden habe. Selbst der Notarzt hat mir bestätigt, dass er noch nicht viele Patienten hatte, die vom 1. OG auf die Beton-Kellertreppe gestürzt sind, ohne einen einzigen Knochenbruch davon zu tragen. Lediglich beim Röntgen habe ich die ganze Mannschaft ordentlich geschockt. Auf dem Röntgenbild sah es nämlich so aus, als ob mein Oberschenkel 20 Mal genagelt wäre. Ich konnte dieses Missverständnis aber schnell aufklären: ich ließ meine Arbeitsjacke, die mir die Kollegen am Unfallort als Polsterung untergelegt hatten, entfernen. Die nächsten Aufnahmen waren einwandfrei und so konnte ich auf Station eingewiesen werden. Dort kam ich in das Zimmer mit einem älteren Herrn, der im Stand vom Fahrrad gefallen war und sich dabei einen komplizierten Bruch des Ellenbogens zugezogen hatte. Erst jetzt wurde mir bewusst, wie viel Glück ich gehabt hatte…

Beitrag von Siegfried Bucher

Freitag, den 20. März 2009

Eine nicht ganz alltägliche Arbeit konnten wir jetzt erfolgreich beenden. Es handelt sich um ein Schloss in Frankreich, Nähe Limoges, genannt Ballerand, wunderschön auf einer Insel gelegen, umrahmt von Eichen und Maronenwäldern. Der Baubestand war aus dem 16.Jahrhundert und wurde teilweise abgetragen und vergrößert.
Das Dachgebälk mit über 70m³ Konstruktionsholz lässt ahnen, dass es sich hier um ein imposantes Objekt handelt, mit Türmen, Erkern und vielen anderen nicht alltäglichen Dachkontstruktionen. Es war eine reizvolle und fordernde Arbeit, von der ich sagen kann, dass es mich mit einem kleinen bisschen Stolz erfüllt, bei diesem nicht ganz alltäglichen Auftrag dabei gewesen zu sein.

Mitführung und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für alle Mitarbeiter

Mittwoch, den 11. März 2009

Bestimmungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Jede im Baugewerbe tätige Person ist seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, während der Beschäftigung einen Personalausweis oder einen Pass mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzulegen.

Diese Verpflichtung gilt nicht nur für gewerbliche Arbeitnehmer, sondern auch für Betriebsinhaber, Angestellte, Poliere und Auszubildende. Außerdem gilt diese Regelung auch für geringfügig Beschäftigte und Praktikanten. Die Vorlagepflicht ist ebenso vom Einsatzort unabhängig, sprich die Mitführung gilt generell für die Baustelle sowohl als auch für das Büro.
Ein Verstoß gegen diese Mitführungspflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000€ belegt werden.

Sinn und Zweck dieser Verpflichtung ist es die bessere Möglichkeit der Identitätsfeststellung aller bei einer Prüfung angetroffenen Personen.

Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises ist seit dem 31.12.08 entfallen.

Alle Mitarbeiter werden von uns schriftlich mit Gegenzeichnung auf die Mitführungspflicht- und Vorlagepflicht hingewiesen.